Antalya Reisen
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Antalya Reisen - Service Informationen:
In kaum einer anderen Stadt der Türkei existieren Vergangenheit und Gegenwart, Traditionen und Moderne so harmonisch nebeneinander wie in Antalya. Die Hafenstadt an der türkischen Riviera wird von den Einheimischen "lachende Schöne im Süden" genannt. In der Altstadt und im lebhaften Hafenviertel ist die Leichtigkeit des mediterranen Lebensstiles zu spüren, hinter dem Golf von Antalya erheben sich majestätisch die Gipfel des Taurus-Gebirges. 2.000 Jahre Geschichte wird von wuchtigen Stadtmauern umgeben, Zeugnisse der römischen, byzantinischen, seldschukischen und osmanischen Vergangenheit stehen einträchtig nebeneinander. Das Wahrzeichen Antalyas ist das Yivly-Minarett aus dem 13. Jh. Zum Yivli-Minarett in der Altstadt von Antalya gehört die Alaaddin-Moschee. Sie steht auf den Grundmauern einer byzantinischen Basilika aus dem 7. Jh. Der seldschukische Sultan Alaaddin gab sie zu Ehren seines Vaters, dem ersten seldschukischen Eroberer von Antalya, in Auftrag, 1372 wurde sie fertig gestellt. Später waren in dem Gebäude mit den 6 ziegelgedeckten Kuppeln ein Derwischkloster und eine Koranschule untergebracht. Heute dient es als Ausstellungshalle. Der Saat Kulesi, der "Uhrturm" in Antalya, stammt in seinem Fundament aus der Römerzeit. Der Sockel war ursprünglich Teil der alten römischen Stadtbefestigung. Er wirkt wie aus 2 Teilen zusammengesetzt: Auf einem fünfeckigen Sockel steckt ein quadratischer, zinnenbewehrter Quader. Entlang der Küste reihen sich Hotels und Pensionen aneinander für die Urlauber, die hier Sonne und Meer, Kultur und Geschichte genießen wollen.
Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen können:
[1] (a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Malta und Spanien (Ausnahmen: Staatsangehörige aller hier nicht genannten EU-Länder müssen mit einem Reisepass einreisen);
(b) Übrige Länder: Liechtenstein und Schweiz.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ab 10 Jahren mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Identitätskarte bei einem touristischen Aufenthalt.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder im elterlichen Pass des Schweizer Modells 85 bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) [2] EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, einige EU-Länder und Schweiz (Achtung: Inhaber eines provisorischen Schweizer Passes benötigen für die Einreise in die Türkei ein Einreisevisum. Weiterhin ist die visumsfreie Einreise in die Türkei mit einer gültigen Schweizer Identitätskarte oder einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen Schweizer Pass möglich), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern (Siehe dazu auch unter "Visum bei der Einreise" [3] weiter unten.));
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala, Honduras, Hongkong (VR China), Iran, Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, San Marino, Singapur, Trinidad & Tobago, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 2 Monaten): Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.);
(d) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 1 Monat): Costa Rica, Kasachstan, Kirgisistan und Macau (VR China).
Staatsbürger der folgenden Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) in Verbindung setzen:
(a) EU-Länder: [3] Belgien, Estland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern;
Übrige Länder: Albanien, Antigua & Barbuda, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Dominica, Dominikanische Republik, Georgien, Grenada, Haiti, Irak (bei Abflug aus Amman oder Bagdad und Ankunft am Atatürk-Flughafen in Istanbul), Jamaika, Jordanien, Kanada, Katar, Kuwait, Malediven, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Oman, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, USA und Vereinigte Arabische Emirate.
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