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Balearen Reise Tipp:

Die Halbinsel Formentor an der Nordküste Mallorcas schließt sich an die Bucht von Pollença an und gehört wegen ihrer landschaftlichen Schönheit zum Pflichtprogramm von Ausflugsurlaubern. Eine serpentinenreiche, aber gut ausgebaute Straße schlängelt sich durch eine recht steinige und karge Berglandschaft bis zum Passgipfel, dem Aussichtspunkt Mirador de Mal Pas, auch Mirador Es Colomer genannt. Hier steht ein Denkmal zu Ehren des Architekten Antonio Parietti, der die Straße gebaut hat. Noch atemberaubender und beeindruckender ist jedoch der Rundum-Blick, den man weit über die zerklüftete Felsküste mit der vorgelagerten Insel Es Colomer schweifen lassen kann. An den Felshängen wachsen zahlreiche immergrüne Zwergpalmen, aus deren Fasern noch heute Körbe hergestellt werden. Von hier aus lassen sich bestens kleine Wanderungen oder Radausflüge durch die angrenzenden Pinienwälder machen. Gegenüber der Straße führt ein Weg zum Wachtturm Talaia d'Albercuix, der noch aus dem 16. Jh. stammt, und der eine gute Sicht über die Südküste des Kaps bietet.

Balearen Reisen

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Balearen Reisen - Reiseangebote

Balearen Reisen - Service Informationen:

Beste Reisezeit:

Reisen sind von Frühling bis Herbst möglich. Im Frühling ist die Natur schöner, im Herbst das Wasser wärmer - aber die Sonne scheint immer. Im Sommer kann es fast unangenehm heiß werden.

 

Einreisebestimmungen:

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Außerdem ist die Einreise mit einem Reisepass, der höchstens ein Jahr abgelaufen ist, oder mit einem für die Dauer des Aufenthalts gültigen vorläufigen deutschen Personalausweis möglich. Kinderausweise und der Eintrag in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten werden anerkannt. Seit dem 1. Januar 2006 wird der bisherige Kinderausweis nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Dann muss für die Einreise ein eigener Kinderreisepass oder Reisepass vorgelegt werden. Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Erziehungsberechtigte reisen, wird empfohlen, eine von allen Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung, die amtlich beglaubigt ist, mitzunehmen.

 

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Einreise den für die gesamte Europäische Union gültigen EU-Pass für Haustiere mit einer gültigen Tollwutimpfung. Weitere Untersuchungen sind nicht vorgeschrieben. Außerdem müssen die Tiere entweder durch Tätowierung oder Microchip gekennzeichnet sein. Nähere Informationen auch zu anderen Tieren erhalten Sie bei der zuständigen Vertretung in Deutschland.

 

Neue EU-Sicherheitsvorschriften für Handgepäck bei Flugreisen

Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union (EU) neue Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz zu allen Zielen starten.

Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen künftig die Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den bisher schon verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die neuen Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.

Es ist nur eine begrenzte Menge Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Zu den Flüssigkeiten (z.B. Wasser, Getränke, Sirup und Suppen) zählen auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpaste. Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (z. B. Gummiband) ist nicht gestattet. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet. Die Beutel sind im Handel z.B. als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich.

Es ist weiterhin möglich, Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die neuen Regeln betreffen nur das Handgepäck.

Ebenso können weiterhin

- Babynahrung, -milch oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,

- Persönlich verschriebene Medikamente, andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder medizinische Sprays) und Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z. B. Insulin oder auch Säfte) im Handgepäck mitgeführt werden, sofern sie während des Fluges benötigt werden. Die Notwendigkeit dieser Medikamente und Nahrungsmittel ist auf Verlangen der Kontrollkräfte glaubhaft zu machen (z. B. durch ärztliches Attest oder entsprechende Ausweise).

 

Weltweiter Sicherheitshinweis

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft-, Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.

 

Landesspezifischer Hinweis

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass nach den Bombenattentaten des 11. März 2004 in Madrid die spanischen Sicherheitsbehörden ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt haben. Trotzdem kann ein weiterer islamistisch motivierter Anschlag nicht ausgeschlossen werden.

Am 30.12.2006 wurde ein schwerer Bombenanschlag auf den Madrider Flughafen Barajas verübt, zu dem sich die ETA in einem Kommuniqué bekannte. Premierminister Zapatero verkündete noch am selben Tag ein Suspendierung des in 2006 aufgenommenen Dialogs mit der ETA, da diese den im März 2006 erklärten Waffenstillstand gebrochen habe.

Der ETA nahe stehende Jugendliche zetteln vor allem im Baskenland immer wieder Straßenkrawalle an. Am 25. Januar wurde ein mutmaßliches ETA- Mitglied mit Plänen für Anschläge auf touristische Einrichtungen festgenommen. In der Vergangenheit hat die ETA vor Anschlägen auf zivile Ziele die Sicherheitsbehörden gewarnt.

 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung des Urlaubslandes oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Die Kontaktadressen der Ländervertretungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

 

 

Impfbestimmungen:

Es bestehen keine Impfvorschriften.

 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfbestimmungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

 

 

Impfempfehlungen:

Generell:

Tetanus/Diphtherie. In Risikogebieten/bei Risikogruppen: Meningokokken Meningitis/Hepatitis-A und -B.

 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Impfempfehlungen. Aktuelle Auskünfte erteilt der wissenschaftliche Informationsdienst des Tropeninstituts München unter www.fitfortravel.de.

 

 


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